Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Geltungsbereich und Zielsetzung

Die DKMU GmbH verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu gestalten – insbesondere gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.

Diese Erklärung bezieht sich auf alle unter der Verantwortung der DKMU GmbH betriebenen Webpräsenzen und digitalen Services.

Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – einen gleichberechtigten, diskriminierungsfreien Zugang zu digitalen Informationen und Leistungen zu ermöglichen.

Rechtliche Grundlagen

Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfolgt auf Grundlage folgender Regelwerke:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, gültig ab 28.06.2025)
  • EU-Richtlinie 2019/882
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
  • Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz (GG)

 Umgesetzte Maßnahmen

1. Technische Barrierefreiheit

  • Strukturierte HTML5-Auszeichnung (z. B. korrekte Überschriftenstruktur, Tabellen, Landmarken)
  • Responsive Design für alle Endgeräte
  • Kontraste gemäß WCAG 2.1 (AA-Konformität)
  • Verzicht auf rein farbliche Informationsvermittlung

2. Bedienbarkeit

  • Vollständige Tastaturnavigation ohne Maus
  • Fokus-Indikatoren auf interaktiven Elementen
  • Klar strukturierte Navigation mit Menüs und Breadcrumbs
  • Barrierearme Formulare mit eindeutigen Labels und Rückmeldungen

3. Verständlichkeit

  • Alternativtexte für relevante Bilder
  • Transkripte und Untertitel bei redaktionell eingebundenen Videos
  • Inhalte in einfacher Sprache

4. Kompatibilität

  • Unterstützung gängiger Screenreader (z. B. NVDA, JAWS, VoiceOver)
  • Tests mit aktuellen Browsern (Chrome, Firefox, Safari, Edge)

    Letzte Überprüfung: 28.06.2025

    Wiederholung: mindestens jährlich oder bei grundlegenden Änderungen an Struktur oder Funktionalität.

    Feedback und Kontakt

    Sollten Ihnen Barrieren auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe folgender Informationen:

    • Welche Seite/Funktion ist betroffen?
    • Welche Einschränkung besteht?
    • Welches Endgerät oder Hilfsmittel wurde genutzt?

    Kontakt am Besten über das dafür vorgesehene Kontaktformular.

    Kontinuierliche Verbesserung

    Die DKMU GmbH versteht Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess. Wir beobachten technische und gesetzliche Entwicklungen sowie Nutzerfeedback aufmerksam, um unsere Angebote stetig zu verbessern.

    Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit gemäß § 3 Abs. 3 BFSG – mit dem Ziel, eine verantwortungsvolle Balance zwischen Nutzerfreundlichkeit, technischer Umsetzbarkeit und unternehmerischer Effizienz zu gewährleisten.

    Durchsetzungsverfahren

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie sich an folgende Stelle wenden:

    Schlichtungsstelle BGG
    Mauerstraße 53, 10117 Berlin
    Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de